Allgemeine Geschäftsbedingungen - AGB


ameisenwerbung - Stand 2017

Geltungsbereich Zahlung Eigentumsvorbehalt
Angebote und Vertragsabschluss Lieferung und Lieferverzug Mängelrügen und Gewährleistung
Preise Versand und Gefahrenübergang Erfüllungsort, Gerichtsstand, Wirksamkeit
Datenverarbeitung




Geltungsbereich _nach oben

Ich lege meinen Angeboten, Lieferungen und Leistungen ausnahmslos die nachfolgenden Bedingungen zugrunde. Mit der Auftragserteilung erkennt der Auftraggeber meine Bedingungen an. Entgegenstehenden Bedingungen widerspreche ich hiermit. Sie gelten nur, wenn dies schriftlich vereinbart wird. Bedingungen des Auftraggeberswerden auch dann nicht Vertragsbestandteil, wenn ich ihnen nicht nochmals widerspreche und die vertraglich geschuldete Lieferung/Leistung vorbehaltlos erbringe. Meine Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Auftraggeber

Angebote und Vertragsabschluß_nach oben

Meine Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst mit meiner schriftlichen Auftragsbestätigung oder mit der Auslieferung/Erbringung der vereinbarten Leistungen zustande. Ich bin jedoch verpflichtet, eine etwaige Ablehnung der Bestellung unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Unvollständige oder zweifelhafte Angaben in der Bestellung/Auftrag, die zu Falschlieferungen führen, gehen zu Lasten des Auftraggebers.

Preise_nach oben

Alle Preise verstehen sich ab Versandort zzgl. Verpackung und Transportkosten sowie der gesetzlichen Umsatzsteuer. Maßgebend sind die in meiner Auftragsbestätigung genannten Preise. Zusätzliche Lieferungen und Leistungen werden gesondert berechnet.

Zahlung_nach oben

Die Zahlung erfolgt grundsätzlich in bar oder durch Überweisung auf mein Bankkonto. Andere Zahlungsbedingungen gelten nur bei schriftlicher Vereinbarung - sind jedoch möglich. Rechnungskürzungen, wie überhöhtes Skonto, Skontoabzug außerhalb der Skontofrist, Verpackungsabzüge, Portoabzüge oder sonstige Kürzungen, denen ich nicht zugestimmt habe, bleiben als offene Posten bestehen und werden eingefordert. Der Auftraggeber gerät auch ohne Mahnung mit Ablauf von 30 Tagen nach Rechnungsdatum in Verzug. Bei Zahlungsverzug werden Mahngebühren und Zinsen berechnet. Spätestens nach dem Verstreichen der mit der 3. Mahnung gesetzten Zahlungsfrist, aber auch bereits 30 Tage nach Rechnungsdatum, kann meine Forderung an ein Inkassounternehmen übergeben werden. Die Kosten hierfür sind vom Auftraggeber zu tragen. Gleichzeitig erfolgen weitere Lieferungen ausschließlich gegen Vorkasse. Wird die Forderung über das Zahlungsziel hinaus gestundet, schuldet der Auftraggeber Zinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank. Schecks werden nur erfüllungshalber vorbehaltlich der Einlösung angenommen; die hierbei anfallenden Kosten und Spesen gehen zu Lasten des Zahlungspflichtigen. Wechsel können keinesfalls als Zahlung anerkannt werden. Werden Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Auftraggebers ernsthaft in Frage stellen oder wird ein Scheck nicht eingelöst, so werden sämtliche offenstehende Forderungen fällig. Außerdem bin ich dann berechtigt, die Arbeiten einzustellen sowie alle bisher erbrachten Leistungen nach Vertragspreisen abzurechnen. Für eine Wiederaufnahme der Arbeiten sind gesonderte Absprachen zu treffen. Insbesondere bin ich berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen.

Lieferung und Lieferverzug_nach oben

Die von mir genannten Termine und Fristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die mir die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen - hierzu gehören auch nachträglich eingetretene Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung, Personalmangel, Mangel an Transportmitteln, behördliche Anordnungen usw. auch wenn die bei meinen Lieferanten oder deren Unterlieferanten eintreten, habe ich auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen mich, die Lieferungen bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Wenn die Behinderung länger als 6 Monate dauert, ist der Auftraggeber nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung oder verspäteter Lieferung sind ausgeschlossen. Ich bin zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt. Verzögern sich Aufnahme, Fortführung oder Abschluss der Arbeiten aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, bin ich berechtigt, ihm die dadurch entstandenen Kosten in Rechnung zu stellen.

Versand und Gefahrenübergang_nach oben

Versandweg und Verpackung sind meiner Wahl überlassen, ohne Haftungsübernahme, außer für den Fall des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit. Mit der Übergabe der Ware an den Spediteur oder Frachtführer, spätestens jedoch mit dem Verlassen meines Versandortes, geht die Gefahr auf den Auftraggeber über. Expresskosten oder Sonderwünsche gehen zu Lasten des Auftraggeber.

Eigentumsvorbehalt_nach oben

Lieferungen von Waren durch mich erfolgen stets unter erweitertem und verlängerten Eigentumsvorbehalt. Die Ware bleibt mein Eigentum bis zur Erfüllung aller Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent), die mir auf jedem Rechtsgrund gegen den Auftraggeber jetzt oder künftig zustehen. Der Auftraggeber ist berechtigt, die Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht im Verzug ist. Verpfändungen und Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubter Handlung) bezüglich der Ware entstehenden Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der Auftraggeber bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an mich ab. Bei Zugriffen Dritter auf die Ware wird der Auftraggeber auf mein Eigentum hinweisen und mich unverzüglich benachrichtigen. Bei vertragswidrigem Verhalten des Auftraggebers - insbesondere Zahlungsverzug - bin ich berechtigt, die Ware zurückzunehmen oder ggf. Abtretung der Herausgabeansprüche des Auftraggebers gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Ware durch mich liegt - soweit nicht das Abzahlungsgesetz Anwendung findet - kein Rücktritt vom Vertrag. Alle zur Beseitigung von Pfändungen sowie zur Wiederbeschaffung der gelieferten Erzeugnisse aufgewandten Kosten sind von dem Auftraggeber zu erstatten.
Skizzen, Rohdaten, Layoutdaten, Druckdaten und andere auftragsrelevante Dokumente und Daten, die von mir elektronisch oder nicht elektronisch erstellt wurden, bleiben stets mein geistiges und materielles Eigentum und in werden nicht an Kunden oder Dritte herausgegeben. Ausnahmen bedürfen der Schriftform.

Mängelrügen und Gewährleistung_nach oben

Der Auftraggeber hat die Ware zu untersuchen und etwaige Mängel unverzüglich nach Erhalt, schriftlich zu rügen. Angelieferte Ware ist bei Empfang sofort zu prüfen. Der Auftraggeber hat insbesondere seine Rügepflichten gegenüber dem Spediteur zu beachten. Ist beim Eintreffen der Ware diese oder die Verpackung beschädigt, muß der der Auftraggeber sich dies vom Frachtführer schriftlich bestätigen lassen und mir diese Bestätigung unverzüglich zur Verfügung stellen. Mängel eines Teiles der gelieferten Ware berechtigt nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung. Versteckte Mängel müssen ebenfalls unverzüglich nach der Entdeckung schriftlich gerügt werden. Auf mein Verlangen hat der Auftraggeber den Zeitpunkt der Entdeckung nachzuweisen. Kleine handelsübliche oder technisch nicht vermeidbare Abweichungen der Qualität, Farbe, des Gewichts usw. rechtfertigen keine Mängelrüge. Etwaige Konstruktionsänderungen entsprechen dem jeweiligen Stand der Technik und berechtigen ebenfalls nicht zu Beanstandungen. Unberechtigte Mängelrügen kann ich zum Anlaß nehmen, vom Auftraggeber die Erstattung der mir entstandenen Kosten zu verlangen. Bei Mängelrügen muss das Kaufdatum mit Rechnung nachgewiesen werden können. Sind die Beanstandungen berechtigt, leiste ich nach Prüfung eine Nachbesserung, einen Preisnachlaß oder vollwertigen Ersatz. Schlägt die Nachbesserung bzw. die Ersatzlieferung fehl, kann der Auftraggeber die Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Dieselben Rechte stehen dem Auftraggeber zu, wenn ich die Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung zu Unrecht verweigere oder damit in Verzug gerate und der Auftraggeber mir eine angemessene Nachfrist, die fruchtlos abgelaufen ist, gesetzt hat. Die Mangelhaftung bezieht sich nicht auf natürliche Abnutzung, auf Schäden, die nach dem Gefahrenübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung oder sonstiger nachteiliger, von mir nicht zu vertretender Einfüsse entstehen. Verluste oder Beschädigungen auf dem Transport sind vom Empfänger beim Transporteur zu reklamieren. Dieses gilt auch bei einem Schaden, bei dem eine Beschädigung der Verpackung nicht sichtbar ist. Fehlerhafte Stücke sind vor der Ersatzlieferung zurückzugeben, es sei denn ich verzichten hierauf schriftlich. Weitergehende Ansprüche jedweder Art auf Wandlung oder Minderung, Vergütung von Schaden oder Arbeitslohn, Ersatz sog. Mangelfolgeschäden, Verzugszinsen, Verzugsstrafen usw. sind ausgeschlossen. Ungeachtet erhobener Mängelrügen ist der Auftraggeber verpflichtet, die Ware abzunehmen, abzuladen und sachgemäß zu lagern. Eine Haftung für Schäden, die aus dem Gebrauch von elektronischen Geräten, Software und ähnlichen Artikeln entstehen, schließe ich aus.

Erfüllungsort, Gerichtsstand, Wirksamkeit_nach oben

Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Ansprüche und Rechtsstreitigkeiten einschließlich Wechsel- und Urkundenprozesse ist Berlin. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so ist hiervon die Wirksamkeit aller sonstiger Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt (Salvatorische Klausel). Eventuell unwirksame Bestimmungen werden durch diejenigen zulässigen ersetzt, die dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommen. Das gleiche gilt für etwaige Lücken dieser Bedingungen. Im übrigen gelten die allgemeinen Gesetze.

Datenverarbeitung_nach oben

Ich bin berechtigt, die bezüglich der Geschäftsbedingungen oder im Zusammenhang mit dieser erhaltenen Daten über Auftraggeber, gleich ob diese vom Auftraggeber selbst oder von Dritten stammen, im Sinne des Datenschutzgesetzes zu verarbeiten und zu speichern.